Neben der klassischen Finanzindustrie sind auch Firmen oder Geschäftsbereiche von MAD/MAR betroffen, welche nicht als Bank, Finanzdienstleistende o.Ä. wahrgenommen werden. Darunter beispielsweise Energieversorgende. Dies liegt an der Formulierung der Marktmissbrauchsverordnung (MAD/MAR), dass schon der Handel mit Finanzinstrumenten ausreicht – darunter Emissionszertifikate und Warenderivate – um tätig werden zu müssen.
Unsere Abteilung Finanzmathematik hat jahrelange Erfahrung in den Bereichen Energiewirtschaft und Auffälligkeitsdetektion. Unter anderem haben wir den Commodity Risk Manager – ein industrieerprobtes Tool zum täglichen Risikoreporting – entwickelt und bei lokalen Energieversorgenden implementiert. Dort ist es im täglichen Einsatz und wird von uns gewartet. Unsere Tools zur Auffälligkeitsdetektion sind ebenfalls seit Jahren im Einsatz. Beide Forschungsfelder sind wir stetig am Erschließen und Erweitern.
Your Daily Routine Matters
Im Folgenden zeigen wir auf, inwiefern Sie als Energieversorgende von MAD/MAR betroffen sind und welche Maßnahmen Sie zur Marktüberwachung ergreifen müssen, um MAD/MAR-konform Ihr Tagesgeschäft bewerkstelligen zu können. Denn für den Fall einer Überprüfung müssen Sie dies nachweisen. Untätig bleiben gilt als Vergehen (Siehe Finanzmarktnovellierungsgesetze) und wird von den umsetzenden Behörden (in Deutschland der BaFin) geahndet.