Sustainable Finance: Nachhaltigkeit im Finanzwesen

Eines der größten globalen Themen ist Nachhaltigkeit. Auch im Finanzwesen hat sich dazu ein eigener Sektor unter dem Namen Sustainable Finance (dt. nachhaltige Finanzwirtschaft) gebildet, der zunehmend an Bedeutung gewinnt.


ESG-Kriterien erweitern Kriterienkatalog

Dabei stehen für Investoren vor allem die sogenannten ESG-Kriterien im Vordergrund:

  • Ökologisches / Umwelt (Environmental)
  • Soziales (Social)
  • Unternehmensführung betreffende Aspekte (Governance)

Faktoren aus diesen drei Bereichen werden in die Investitionsentscheidung miteinbezogen. Solche Anlagen werden unter dem Oberbegriff Sustainable and Responsible Investment (SRI) zusammengefasst. Sie ergänzen folglich die drei klassischen ökonomischen Kriterien der Rentabilität, der Liquidität und der Volatilität um die nachhaltigen Bewertungspunkte.

ESG-Kriterien
© Fraunhofer ITWM
ESG-Kriterien

Nachhaltigkeitsratings als Entscheidungshilfe

Um die Nachhaltigkeit zu quantifizieren und diese aktiv in die Investitionsentscheidung zu integrieren, werden Nachhaltigkeitsratings durchgeführt. Aufgrund unterschiedlicher Kriterienkataloge und fehlender Regulatorik unterscheidet sich die Berechnungsmethodik der Ratingagenturen sehr. Meist beruht das Nachhaltigkeitsrating jedoch auf zwei Informationsquellen. Zum einen werden unternehmensinterne Informationen verwendet, die über Fragebögen oder im Austausch zwischen Ratingagentur und Unternehmen erhoben werden. Zum anderen werden öffentlich zugängliche Daten (Unternehmensinformationen, Berichte von NGOs, Pressemitteilungen, …) herangezogen. Eine Rating-Einstufung, ähnlich der eines Finanzratings, bildet das Ergebnis.

 

Unterschiede in nachhaltigen Anlagekonzepten

Typisch für nachhaltige Anlagekonzepte ist das sogenannte Screening anhand von ausgewählten Kriterien. Negativkriterien führen dazu, dass Branchen, in die potenziell investiert werden könnte, ausgeschlossen werden. Beispiele dafür sind Herstellung und Handel von Rüstung oder Tabak. Zudem werden anhand von Positivkriterien ausschließlich die Anlagemöglichkeiten betrachtet, die über herausragende ökologische und/oder ethische Aspekte verfügen.

Daneben existiert mit dem Best-In-Class-Ansatz ein Konzept, bei dem lediglich die Anlagemöglichkeiten herausgefiltert werden, die nach dem Nachhaltigkeitsrating führend in ihrer jeweiligen Branche sind. Es findet demnach kein genereller Ausschluss von Branchen statt.
 

Regulatorik und Forschungssynergien

Eine Herausforderung ist die Standardisierung und Klassifizierung von nachhaltigen Anlagen, für welche die EU-Kommission eine Expertengruppe (Technical Expert Group, TEG) eingesetzt hat. Ihr Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums beinhaltet neben diesen Punkten das Reporting bzw. die Offenlegungspflichten. Er soll ein zentraler Bestandteil bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) sein.

In der Forschung arbeiten wir in diesem Bereich eng mit Prof. Dr. Sebastian Utz von der Universität St. Gallen sowie dem Fraunhofer-Zentrum für Internationales Management und Wissensökonomie IMW zusammen.