Das Ziel verschiedener nationaler und internationaler Initiativen (z. B. AltvPIBv, PRIIP-Verordnung) ist es, das vielseitige Angebot an Altersvorsorgeprodukten auf dem deutschen Markt für Kundinnen und Kunden transparenter zu gestalten. Ebenso wird im Zuge von nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden der Nutzen von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten immer stärker thematisiert. Der gemeinsame Kernpunkt ist die Simulation von Kapitalmarktszenarien, die als Basis zur weiteren Verwendung in internen Modellen dienen.
Die bei uns am Institut entwickelte Software ALMSIM®-Pfadgenerator ermöglicht Simulationen von Kapitalmarktszenarien und Altersvorsorgeverträgen. Somit unterstützt sie Versicherungsunternehmen beim Umsetzen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Der Produktname ALMSIM® setzt sich aus dem englischen »Asset Liability Management«, kurz ALM und SIM für Simulation zusammen.
Hintergrund
Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge in Deutschland hat zu einem großen Angebot an Altersvorsorgeprodukten geführt. Um Verbraucher:innen in der Wahl der eigenen Altersvorsorge zu unterstützen, sowie den Schutz der Anlegenden zu verbessern, wurde die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH (PIA) gegründet und die Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBv) zum 1. Januar 2017 eingeführt. Zum 1. Januar 2018 trat zusätzlich die PRIIP-Verordnung in Kraft (PRIIP steht für Packaged Retail Investment and Insurance-based Products).
Ziel beider Initiativen ist es, mit Informationsblättern (PIB und KID) wichtige Eigenschaften des angebotenen Produkts für Verbraucherinnen und Verbraucher in kompakter Form sichtbar zu machen und somit die Markttransparenz zu steigern. Im Rahmen unserer Arbeit für die PIA ermitteln wir in diesem Zusammenhang die Chancen-Risiko-Klasse, die das Versicherungsprodukt anhand möglicher Renditechancen und Verlustrisiken in eine von fünf möglichen Klassen einordnet. So können Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der eigenen Risikopräferenz das individuell passende Produkt auswählen.
Sowohl nationale als auch europäische Aufsichtsbehörden stellen den Nutzen für Kundinnen und Kunden mit weiteren zusätzlichen Anforderungen weiter in den Fokus. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 8. Mai 2023 das Merkblatt 01/2023 (VA) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Dieses Merkblatt regt Versicherungen an, für Verbraucherinnen und Verbraucher noch konkretere Renditeziele zu formulieren, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Darüber hinaus strebt die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) mit ihrer Initiative »Value for Money« eine Gruppierung des gesamten Marktes an Versicherungsprodukten an, die zur Identifikation der Produkte dienen soll, die keinen geldwerten Vorteil bieten.