Bei geförderten Altersvorsorge-Produkten (Basis- und Riesterrenten) schreibt der Gesetzgeber eine maximal zweiseitige Information für Verbraucher:innen vor: das Produktinformationsblatt (PIB). Dieses gibt es als individualisierte Version – die den Kund:innen vor Vertragsschluss überreicht wird – und zusätzlich als »Muster-PIB«, welches online verfügbar ist. Das individuelle PIB berücksichtigt den von Verbraucher:innen gewählten Fonds und die von ihnen festgelegte Laufzeit sowie deren Eintrittsalter. Dagegen liegen dem Muster-PIB Standarddaten zu Grunde. Beide Formen der PIB weisen Effektivkosten eines Produktes aus. Diese bringen zum Ausdruck, wie stark die Rendite der Rentenversicherung durch sämtliche darin enthaltene Kosten reduziert wird – also, was unter dem Strich übrigbleibt.
Studien auf der Basis von Muster-PIB können kein realistisches Ergebnis liefern
Das Fraunhofer ITWM hat nun die Aussagekraft der unterschiedlichen Produktinformationsblätter analysiert. Denn in den vergangenen Jahren sind verschiedene Studien in Umlauf gebracht worden, in denen die Herausgebenden solcher Veröffentlichungen auf Basis von Muster-PIBs eigene Berechnungen und Interpretationen zu den Produktkosten vorgenommen haben. Dabei entsteht der Eindruck, es handele sich um tatsächliche Kosten – dies ist aber nicht der Fall.